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Die Einführung des bundeseinheitlichen Energiepasses wird 2006 erfolgen.
Der Energiepass für Gebäude ist ein Energieausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes und dient zur Information über die energetische Qualität eines Gebäudes. Es wird damit ein Vergleich von Immobilien hinsichtlich der Energieeffizienz möglich.
Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird als Qualitätsmerkmal angesehen.
Der Energiepass wird beim Neubau eines Hauses ausgestellt, aber auch beim Verkauf oder der Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Verkäufer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden.
Grundlage für den Energiepass ist die EU-Richtlinie zur "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden". Die Vorraussetzung für die Anwendung in der Bundesrepublik wurden von der Deutschen Energie-Agentur entwickelt.
Der Kernpunkt liegt beim Energiekennwert eines Gebäudes.
Durch den Energiekennwert ist die energetische Einordnung von Gebäuden möglich
Maßeinheit: kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr)
Es werden alle wichtigen Faktoren, die die den Energiebedarf eines Hauses bestimmen, berücksichtigt.
- Gebäudehülle (Wände, Decken, Dach, Fenster, Dämmung, weitere Bauteile)
- Effizienz Heizung und Warmwasserbereitung
Für die Ermittlung der Werte sind zwei Verfahren, die vereinfachte oder die ausführliche Datenaufnahme gleichermaßen gültig.
Die Vereinfachung besteht in der Anwendung von hinterlegten Pauschalwerten und der Vernachlässigung weniger bedeutsamer Bauteile und verkürzt den Zeitaufwand bei der Ermittlung der Gebäudedaten. Auch die Kosten für den Energiepass werden reduziert.
Es erfolgt eine optische Darstellung des Energiekennwertes zwischen rot (schlecht) über orange, gelb, gelbgrün zu grün (gut). Bei neuen Einfamilienhäusern sollte der Energiekennwert bei 100 kWh/m²a oder darunter liegen.
Bestimmte Merkmale eines Gebäudes wie Wärmebrücken, Luftdichtheit oder Qualität der Bauausführung werden vom Energiepass nicht erfasst.
Der bundeseinheitliche Energiepass ist nicht mit der Vielzahl von regionalen Energieausweisen bzw. Energiepässen gleichzusetzen, die in vergangenen Jahren ausgestellt wurden.
Bundeseinheitliche Energiepässe werden auf freiwilliger Basis bereits ab 2005 ausgestellt.
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