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Eigenheimförderung nur noch bis Ende 2003
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Nach dem Willen der Bundesregierung soll die bisherige Eigenheimzulage nur noch bis Ende 2003 gelten und dann durch ein neues Konzept abgelöst werden. Die Änderungsabsichten sind sowohl Ausdruck der Sparpolitik wie auch einer Umorientierung bei den städtischen Entwicklungsplänen.
Zur Förderung von Wohneigentum ab dem Jahr 2004 sind noch keine Details bekannt gegeben (Juni 2003).
Allgemein wurde zum Ausdruck gebracht, dass man das städtische Wohnen stärker fördern will, Innenstädte sollen belebter und familienfreundlicher werden. Auch eine neue Eigenheimförderung soll familienorientiert sein und junge Familien sollen im Vordergrund stehen. Der Eigentumserwerb soll im Wohnungsbestand von Städten gefördert werden, soweit er mit erheblichem Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwand verbunden ist und genossenschaftliches Wohnen soll gefördert werden. Neubauten sollen nur noch in Einzelfällen, z.B. in Baulücken, gefördert werden.
Diese Umorientierung bedeutet zugleich eine völlige Abkehr von der bestehenden Eigenheimförderung.
Um Anspruch auf die bisherige Förderung zu haben, wird der Zeitpunkt des Bauantrages bzw. des notariellen Kaufvertrages maßgebend sein. Geschieht dies bis zum 31. Dezember 2003, wird die bisherige Eigenheimzulage gewährt.
Pläne zur Streichung der Eigenheimzulage waren im Frühjahr von der Unions-Mehrheit in der Länderkammer abgelehnt worden. Es bleibt also abzuwarten, was diesmal geschieht (im Sommer), denn Widerstand wurde bereits angekündigt.
Die bisherige Förderung:
5% bei Neubau, max. 20.448 Euro
2,5% bei Gebrauchtimmobilien, max. 10.244 Euro
Die Aufteilung erfolgt auf acht Jahre (2.556 EURO bzw. 1.278 EURO)
zuzüglich 6.136 Euro pro Kind und 1.640 Euro als Umwelt-Bonus.
Bedingung ist die eigene Nutzung (Einzug) der Immobilie. Außerdem ist die Eigenheimzulage an folgende Einkommensgrenzen gebunden:
40.904 € (Ledige)
81.807 € (Verheiratete)
Weitere Förderwege zum Eigenheim:
Länderförderungen
Unterschiedliche Förderwege in den einzelnen Bundesländern bestehen weiterhin.
Auf diese Fördermaßnahmen besteht kein Rechtsanspruch, sie werden nur gezahlt, solange die bereitgestellten Mittel nicht ausgeschöpft sind.
KfW-Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt Baugeld zur Verfügung.
Mehrere Förderprogramme für energiesparende Maßnahmen bestehen.
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